Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren
.Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren
Straßenbauamt Heilbronn: L1100/L530 Umgehung von Untereisesheim und Bad Wimpfen – Unterlage 12: Landschaftspflegerischen Begleitplan (Heilbronn, IFÖNA, 2004);
Stellungnahmen des Landratsamts Heilbronn vom 11.06.08 im Rahmen einer Vorabinformation und vom 31.07.2009 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Aussagen zu
- Umweltprüfung,
- Bestandsaufnahme,
- faunistischen Informationen,
- statistischen Angaben zur Landwirtschaft,
- Bewertung des Bodens,
- Bewertung der Biotopfunktion,
- Standortheimischen Gehölzen,
- Landschaftsplanerische Maßnahmen,
- Ausgleichsflächen,
- Untersuchung alternativer Bauflächen,
- Landschaftsschutz.
Stellungnahmen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.07.2008 im Rahmen einer Vorabinformation und vom 28.07.2009 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Aussagen zu
- Störfallverordnung,
- Kulturdenkmalen,
- Hochwasserschutz
- Schutzgebieten und Artenschutz.
Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg i. Br. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 19.06.2008 im Rahmen einer Vorabinformation und vom 31.07.2009 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Aussagen zu
- Rohstoffvorkommen,
- Grundwasserschutz,
- Geotope.
Stellungnahme der Stadtverwaltung Bad Friedrichshall vom 02.06.2008 im Rahmen einer Vorabinformation mit Aussagen zu
- Altarm an der Jagstmündung
Stellungnahme des Regionalverband Heilbronn-Franken vom 20.06.2008 im Rahmen einer Vorabinformation mit Aussagen zu
- Aufbau von Landschaftsplan und Umweltbericht,
- Kumulative Umweltwirkungen,
- Kulturdenkmale,
- Regionale Grünzüge,
- Freiraumentwicklung
- Ausgleichsmaßnahmen und Landwirtschaft,
- Randbereiche des Neckartals,
- Klimatische Ausgleichsstrukturen
▪ Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Bad Wimpfen
Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch den Gemeinderat kann auch die Öffentlichkeit ein Wort mitreden:
- zu Beginn des Verfahrens bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- im weiteren Verfahren bei der Offenlegung des Entwurfs
Aktuell erfolgt die 1. Fortschreibung des Flächenutzungsplans „Bad Wimpfen 2020“ mit Aufstellung eines Landschaftsplans als gutachterlicher Fachplan. Dazu wird ein Umweltbericht erstellt.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.11.2009/17.06.2010 mit Begründung (Erläuterungsbericht) und Umweltbericht sowie des Landschaftsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die nach § 4 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten worden.
Der Entwurf der ersten Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Bad Wimpfen 2020“ wird mit Begründung (Erläuterungsbericht) und Umweltbericht sowie des Landschaftsplans vom 03.08.2010 bis einschließlich 23.09.2010 (Auslegungsfrist) im Rathaus, Marktplatz 1 im Foyer des Erdgeschosses von Montag bis Freitag vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland: Konzeption für eine Biotopvernetzung für die Stadt Bad Wimpfen (2002);
Straßenbauamt Heilbronn: L1100/L530 Umgehung von Untereisesheim und Bad Wimpfen – Unterlage 12: Landschaftspflegerischen Begleitplan (Heilbronn, IFÖNA, 2004);
Stellungnahmen des Landratsamts Heilbronn vom 11.06.08 im Rahmen einer Vorabinformation und vom 31.07.2009 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Aussagen zu
- Umweltprüfung,
- Bestandsaufnahme,
- faunistischen Informationen,
- statistischen Angaben zur Landwirtschaft,
- Bewertung des Bodens,
- Bewertung der Biotopfunktion,
- Standortheimischen Gehölzen,
- Landschaftsplanerische Maßnahmen,
- Ausgleichsflächen,
- Untersuchung alternativer Bauflächen,
- Landschaftsschutz.
Stellungnahmen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.07.2008 im Rahmen einer Vorabinformation und vom 28.07.2009 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Aussagen zu
- Störfallverordnung,
- Kulturdenkmalen,
- Hochwasserschutz
- Schutzgebieten und Artenschutz.
Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg i. Br. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 19.06.2008 im Rahmen einer Vorabinformation und vom 31.07.2009 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Aussagen zu
- Rohstoffvorkommen,
- Grundwasserschutz,
- Geotope.
Stellungnahme der Stadtverwaltung Bad Friedrichshall vom 02.06.2008 im Rahmen einer Vorabinformation mit Aussagen zu
- Altarm an der Jagstmündung
Stellungnahme des Regionalverband Heilbronn-Franken vom 20.06.2008 im Rahmen einer Vorabinformation mit Aussagen zu
- Aufbau von Landschaftsplan und Umweltbericht,
- Kumulative Umweltwirkungen,
- Kulturdenkmale,
- Regionale Grünzüge,
- Freiraumentwicklung
- Ausgleichsmaßnahmen und Landwirtschaft,
- Randbereiche des Neckartals,
- Klimatische Ausgleichsstrukturen
Die ausgelegten Stellungnahmen enthalten darüber hinaus weitere Aussagen zum sonstigen Verfahren.
Zusätzlich wird ein Auszug des Protokolls des Gemeinderates über die Behandlung der Stellungnahmen ausgelegt.
Weitere Unterlagen, die für die Planung wichtig sind,
▪ Regionalplan 2020 Heilbronn-Franken
▪ Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Bad Wimpfen
sind ebenfalls ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Bad Wimpfen, Rathaus, Marktplatz 1, Amt für Bauen und Umweltschutz, 2. OG, Zimmer Nr. 23 und 24, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bad Wimpfen, den 23.07.2010
Brechter, Bürgermeister






